Wer überholen
will, muss die Spur wechseln
Der Wechsel des Steuerberaters stellt für Mandanten
immer wieder ein großes Hemmnis dar.
Dabei sind jegliche Zweifel unbegründet. Der
Datentransfer sowie der Austausch wichtiger Unterlagen erfolgt in Abstimmung
des neuen Beraters mit dem alten Steuerberater. Der Mandant selbst hat hiermit
nichts zu tun.
Der neue Berater benötigt lediglich eine von dem Mandanten unterschriebene Vollmacht. Das erledigen wir für Sie. Wir kontaktieren den
vorherigen Steuerberater und setzen alle notwendigen Schreiben für Sie auf. Der
Transfer der Daten erfolgt digital. Auch Vorjahreswerte sowie abgerechnete
Jahre in der Lohnbuchführung werden mitübertragen, sodass wir auch in Zukunft
noch auf Ihre alten Daten zugreifen können.
Gerne können Sie einen Termin mit uns zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren.
Dann erläutern wir Ihnen gerne unsere Beratungsansätze und Leistungen.